Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung setzt zwingend eine Mitgliedschaft im Hauptverein des TSV Widukindland voraus.
Ein Beitritt in der Tennisabteilung kann ausschließlich mit unserem Betrittsformular beantragt werden. Nach erfolgtem Eintritt wird der entsprechende Mitgliedbeitrag jährlich eingezogen.
Nachfolge Jahresbeiträge gelten ab 2025
Neumitglieder müssen in der Tennisabteilung keine Aufnahmegebühr entrichten.
Familie (Höchstbeitrag)
Unter die Vergünstigung des Familienbeitrags fallen Ehegatten sowie Lebensgefährten/innen und ihre Kinder, bis zum 18. Lebensjahr. Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr erreicht, erfolgt automatisch die Einstufung in die Einzelmitgliedschaft.
220,00 €
Ehepaare und Lebensgemeinschaften
Mit gleichem Wohnsitz.
195,00 €
Einzelmitglieder
Ab dem 19. Lebensjahr.
155,00 €
Ermäßigter Beitrag
Auf schriftlichen Antrag können Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 19. Lebensjahr bereits erreicht haben, oder die in dem betreffenden Kalenderjahr 19 Jahre alt werden, einen ermäßigten Beitrag beantragen. Der Antrag muss schriftlich, bis spätestens zum Ende des Monats Januar eines jeden Geschäftsjahres, dem Vorstand vorliegen. Entsprechende Unterlagen sind dem jeweiligen Antrag beizulegen.
80,00 €
Kinder und Jugendliche
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
65,00 €
Passive Mitglieder
(Mindestbeitrag)
Nur auf schriftlichen Antrag.